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 Überhitzungsschutz
 Umsatzsteuer
 Umwälzpumpe

Überhitzungsschutz

Wenn während einer länger anhaltenden Schönwetterperiode keine Energie aus dem Solarspeicher entnommen wird, kann die Speichertemperatur auf den maximal zulässigen Wert steigen. Die Pumpe schaltet ab, es kommt zum Stillstand. In der Folge steigt die Absorbertemperatur bis zur Stillstandstemperatur und ein Teil der Solarflüssigkeit verdampft. Um diesen Betriebszustand zu vermeiden ist es empfehlenswert, durch einen zusätzlichen Überhitzungsschutz dafür zu sorgen, dass der Solarspeicher in solchen Fällen die Maximaltemperatur gar nicht erst erreicht.

Überschüssige Energie lässt sich in kritischen Betriebsphasen zum Beispiel über den Nachheizkreis an den Brennraum des Heizkessels und den Heizungsabzug abführen. Falls ein geeigneter Wärmeverbraucher an die Heizung angeschlossen ist, kann auch dieser über den Nachheizkreis versorgt werden.

Ihre Bewertung: 1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Umsatzsteuer

Auch Mehrwertsteuer.
Unternehmer müssen auf ihre Leistungen Umsatzsteuer erheben. Das Bundesfinanzministerium hat im Jahr 2001 entschieden, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen, die den erzeugten Strom komplett in das öffentliche Stromnetz einspeisen, unternehmerisch tätig sind und damit berechtigt sind, die gezahlte Umsatzsteuer der Investition sowie der sonstigen Ausgaben vom Finanzamt zurückzuerhalten. Die Umsatzsteuer der Einspeiseerträge muss vom Netzbetreiber dann zusätzlich an Sie gerichtet werden und Sie führen diese dann an das Finanzamt ab. Anlagen, die aus „Liebhaberei“ betrieben werden und mit denen keine Gewinne erzielt werden sollen, werden steuerlich nicht beachtet. Hier erhalten Sie die Umsatzsteuer nicht zurück.

Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. vertreibt ein umfassendes Merkblatt zum Thema Steuerrecht für Photovoltaikanlagenbetreiber. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.solarfoerderung.de.

Ihre Bewertung: 1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Umwälzpumpe

siehe Solarpumpe

Ihre Bewertung: 1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar)


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