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 Eigensicherheit
 Einschalt- Temperaturdifferenz
 Einspeisevergütung
 Einspeisevertrag
 Einspeisezähler
 Elektrische Spannung
 Emission
 Emissionsgrade
 Endenergie
 Energie
 Energieertrag
 Energiepreise
 Energiequellen, konventionelle
 Energierücklaufzeit
 Energieverbrauch
 Energieversorgungsunternehmen
 ENS
 Entlüfter
 Entsorgung
 Erdung
 Erneuerbare Energien
 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
 Erwärmung Solarmodul
 Eurowirkungsgrad
 EVU
 externe Kosten
 externe Wärmetauscher

Eigensicherheit

Nach DIN 4757 T1 sind Solaranlagen "eigensicher" auszuführen. Das heisst, dass eine anhaltende Wärmeaufnahme ohne Wärmeverbrauch nicht zu einem Störfall führen darf, der nur mit mehr als dem üblichen Bedienungsaufwand behoben werden könnte. Ein erheblicher Aufwand liegt z.B. dann vor, wenn aus dem Sicherheitsventil Solarflüssigkeit abgelassen wird und der Solarkreislauf vor erneuter Inbetriebnahme der Solaranlage zuerst wieder aufgefüllt werden muss.
Die Eigensicherheit wird z.B. durch die richtige Größe des Ausdehnungsgefäßes gewährleistet.

Ihre Bewertung: 1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Einschalt- Temperaturdifferenz

Bei thermischen Solaranlagen schaltet die Umwälzpumpe des Solarkreislaufes bei einer Temperaturdifferenz von 5 bis 8 Kelvin ein, die zwischen dem Kollektor- und der Speichertemperatur in Höhe des Wärmetauschers gemessen wird.

Ihre Bewertung: 1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Einspeisevergütung

Eine Einspeisevergütung wird in Deutschland für Strom aus erneuerbaren (regenerativen) Energien gezahlt, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die Betreiber der Stromnetze sind per Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) dazu verpflichtet, den Strom komplett abzunehmen und mit den darin vorgeschriebenen Sätzen zu vergüten. Für netzgekoppelte PV-Anlagen gibt es mittlerweile auch eine Vergütung für selbst verbrauchten Solarstrom.

Ihre Bewertung: 1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Einspeisevertrag

Nach dem gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dürfen Netzbetreiber die Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Abnahme und Vergütung des Stroms aus einer Photovoltaikanlage nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.

Dieser kann in einigen Fällen weitere Fragen klären, sollte aber nie nachteilig für den Anlagenbetreiber sein ausgelegt sein.

Ihre Bewertung: 1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Einspeisezähler

Siehe Zähler

Ihre Bewertung: 1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Elektrische Spannung

Einheit Volt [V]
Formelzeichen U
Es gibt zwei verschiedene Arten elektrischer Spannung, das eine ist die Gleich-, das andere die Wechselspannung.

Die elektrische Spannung U gibt den Unterschied der Ladungen zwischen zwei Polen an. Spannungsquellen besitzen immer zwei Pole, mit unterschiedlichen Ladungen. Auf der einen Seite ist der Pluspol mit einem Mangel an Elektronen. Auf der anderen Seite ist der Minuspol mit einem Überschuss an Elektronen. Diesen Unterschied der Elektronenmenge nennt man elektrische Spannung. Entsteht eine Verbindung zwischen den Polen, kommt es zu einer Entladung. Bei diesem Vorgang fließt ein elektrischer Strom.

Die elektrische Spannung ist eine physikalische Größe, die angibt, wie viel Arbeit bzw. Energie nötig ist, oder frei wird, wenn man ein Objekt mit einer bestimmten elektrischen Ladung entlang eines elektrischen Feldes bewegt. Spannung ist also das spezifische Arbeitsvermögen der Ladung.

Ihre Bewertung: 1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Emission

siehe Kohlendioxid

Ihre Bewertung: 1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Emissionsgrade

Der Emissionsgrad gibt an, wieviel von der vom Absorber aufgenommenen Sonneneinstrahlung wieder als Wärme an die Umgebung abgegeben wird. Ein Emissionsgrad von 0,12 besagt, dass 12 Prozent der in Wärme umgewandelten Sonnenenergie wieder abgegeben wird.

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1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Endenergie

So wird die Energie genannt, die die/ der Verbraucher/in bezieht und einsetzt. Die Endenergie kann eine Sekundärenergie oder auch eine Primärenergie sein.

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1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Energie

Ist die Fähigkeit eines Körpers, eine äußere Wirkung hervorzurufen, die in verschiedenen Formen auftreten kann: als elektrische Energie, mechanische Arbeit oder Wärmeenergie. Energie kann in verschiedenen Einheiten angegeben werden, z.B. als Kilowattstunde (kWh), Joule (J) oder Kilocalorie (kcal). Bei allen Einheiten, die sich auf eine Zeit beziehen (hier: eine Stunde (h)), handelt es sich um Einheiten zur Arbeit bzw. zum Energieverbrauch.

1 kWh = 1 000 Wh = 3.600 kJ = 860 kcal

1 Joule = 1 J
1 Kilojoule = 1 kJ (10 3 J)
1 Megajoule = 1 MJ (10 6 J)
1 Gigajoule = 1 GJ (10 9 J)
1 Terajoule =1 TJ (10 12 J)
1 Petajoule = 1 PJ (10 15 J)
1 Exajoule = 1 EJ (10 18 J)

Diese ist nicht zu verwechseln mit der Leistung in Watt (W) oder Kilowatt (kW).
Die Spitzenleistung (z.B. einer Solarstromanlage) wird in Watt Peak (Wp) oder Kilowatt Peak (kWp) angegeben.

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1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Energieertrag

Der Energieertrag photovoltaischer Anlagen beträgt in Deutschland durchschnittlich pro Jahr 900 kWh/ kWp.
Solarthermische Anlagen mit Flachkollektoren haben einen durchschnittlichen Jahresertrag von mind. 350 KWh/m², Anlagen mit Vakuumröhrenkollektoren von mind. 450 KWh/m² und Jahr.

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1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Energiepreise

Die Stromgestehungskosten beschreiben die Kosten, die zur Herstellung von 1 kWh elektrischen Stroms benötigt werden. Sie setzen sich aus den internen und den externen Kosten zusammen. Die internen Kosten spiegeln die Kosten wider, die zur reinen Stromerzeugung aufgebracht werden. Die externen Kosten werden in der Regel von der Allgemeinheit getragen, sie beschreiben z.B. Folgekosten nach Tankerunglücken.
Bei Strom aus Erneuerbaren Energien liegen die Gestehungskosten oft noch erheblich über denen konventioneller Energieträger. Dies liegt u.a. daran, dass sich ein Großteil der externen Kosten bei der Stromerzeugung aus konventionellen Energien nicht im Endpreis widerspiegelt, sondern von der Allgemeinheit getragen wird. Darüber hinaus kommen den konventionellen Energieträgern auch heute noch erhebliche staatliche Subventionen zu Gute, die den Preis künstlich niedrig halten.
Weiterhin Einfluss nehmen eine geringere Energiedichte von Erneuerbaren Energieträgern sowie eine geringere Stückzahl an Produktionsanlagen.

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1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Energiequellen, konventionelle

Üblicherweise bezeichnet man so die fossilen Energieträger (Kohle, Mineralöl, Erdgas) und Uran.

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1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Energierücklaufzeit

s. Amortisation

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Energieverbrauch

Beispiel zur Berechnung des Energieverbrauchs: Wenn ein Heizkessel mit einer Leistung von 20 KW 1.500 Stunden (h) pro Jahr (a) Wärme erzeugt, dann beträgt der Energieverbrauch des Kessels 30.000 kWh/a.

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Energieversorgungsunternehmen

Energieversorgungsunternehmen (EVU) erzeugen Energie in Form von Strom und Wärme bzw. liefern Gas an den Kunden. Den größeren EVUs gehört ein Großteil der Stromnetze (RWE, E.On, Vattenfall, EnBW). Diese Netzbetreiber sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, die Einspeisevergütung für z.B. Strom aus Photovoltaikanlagen zu zahlen. Wenn man von einem anderen EVU Strom bezieht (z.B. Ökostromanbieter), dem die Netze nicht gehören, zahlt dieser eine Nutzungsgebühr (Durchleitungsgebühr) an den Netzbetreiber.

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1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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ENS

Bei Schwankungen im Stromnetz oder bei Überschreitung von vorgegebenen Toleranzen bei der Einspeisung durch die Photovoltaikanlage, muss seitens des Netzbetreibers die Möglichkeit bestehen, die Photovoltaikanlage vom Netz zu trennen. Dieses soll die Personensicherheit auf Seiten des Stromnetzes sicherstellen. Diese Funktion nimmt in der Regel die selbsttätige Freischaltstelle (ENS) ein, die häufig in den Wechselrichter integriert ist und die Anlage automatisch vom Netz trennt.

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Entlüfter

Luft im Solarkreis sammelt sich an den am höchsten gelegenen Stellen und unterbricht den Flüssigkeitsumlauf. Zur Entlüftung des Solarkreislaufs, z.B. nach Befüllen der Anlage und im Betrieb, werden an den kritischen Stellen des Kreislaufs (an den höchsten Punkten) Entlüfter installiert. Sie müssen absperrbar und für das verwendete Glykol-Wassergemisch und die Maximaltemperatur von mind. 170° C im Solarkreis geeignet sein (Ganzmetallentlüfter). Automatische Entlüfter müssen mit Absperrhan eingebaut werden.

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1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Entsorgung

s. Recycling

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Erdung

s. Blitzschutz und Erdung

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Erneuerbare Energien

Energiequellen, die keine endlichen Rohstoffe verbrauchen sondern natürliche, sich erneuernde Kreisläufe anzapfen, bezeichnet man als erneuerbar (Sonne, Wind, Wasserkraft, Bioenergie) - meist werden auch die Gezeiten, die Meeresströmung und die Erdwärme dazugezählt.

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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt seit April 2000 in Deutschland Mindesteinspeisevergütungen für Strom vor, der aus erneuerbaren (regenerativen) Energien erzeugt wird. Die Vergütungen werden über einen Zeitraum von 20 Jahren an private oder gewerbliche Stromerzeuger gezahlt, z.B. auch für die Einspeisung von Solarstrom vom eigenen Dach. Das Erneuerbare Energien Gesetz löst das Stromeinspeisegesetz von 1991 ab.

Der Strom aus der eigenen Anlage wird komplett in das öffentliche Stromnetz eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet. Für netzgekoppelte PV-Anlagen bis 30 kWp Modulleistung besteht außerdem die Möglichkeit des (anteiligen) Direktverbrauchs von Solarstrom. Auch in diesem Fall wird eine Vergütung gezahlt.

Nach dem Bau der Anlage kann der Anlagenbetreiber mit dem Netzbetreiber einen Vertrag abschließen, in dem die Anschlussbedingungen, die Zahlungsweise und –zeiträume, die Haftungen, die Ablesemodalitäten des Einspeisezählers u.ä. festgehalten werden. Allerdings ist ein derartiger Vertrag nicht notwendig, um eine Vergütung zu erhalten.

Nach dem EEG wird Strom aus folgenden Quellen vergütet:
- Wasserkraft,
- Windkraft,
- solare Strahlungsenergie,
- Geothermie,
- Deponiegas,
- Klärgas,
- Grubengas,
- Biomasse.

Wie hoch liegen die Vergütungssätze?
Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaik, solarthermische Stromerzeugung):
Für Strom aus solarer Strahlungsenergie beträgt die Vergütung für Anlagen, die ab 2010 erstmalig ans Netz gehen, mindestens 28,43 Cent pro Kilowattstunde (für Freiflächenanlagen), Anlagen auf dem Dach bis zu einer Größe von 30 kWp erhalten sogar 39,14 Cent/kWh.

Ziel des Erneuerbare-Energien-Gestzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien an der Stromversorgung auf mindestens 30 % bis zum Jahr 2020 zu erhöhen.

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Erwärmung Solarmodul

Solarzellen aus kristallinem Silizium verlieren bei Erwärmung einen geringen Teil ihrer Leistung. Je Grad Temperaturerhöhung der Module sinkt die Leistung um bis zu 0,5% der Spitzenleistung. Daher sollte bei der Installation von Solarmodulen auf dem Dach darauf geachtet werden, dass diese gut hinterlüftet sind. Bei Standardtestbedingungen, unter denen die Module gestestet werden, beträgt die Temperatur 25°C. Bei Dünnschichtmodulen ist dieser Effekt weniger stark.

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Eurowirkungsgrad

ein mit dem europäischen Klima gewichteter dynamischer Wirkungsgrad, der den Vergleich verschiedener Wechselrichter ermöglicht.

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EVU

s. Energieversorgungsunternehmen

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externe Kosten

Die Kosten der durch die konventionelle Energieerzeugung verursachten Umweltschäden. Sie werden in die Stromgestehungskosten nicht eingerechnet, sondern von der Volkswirtschaft und den Versicherungen getragen. Dazu gehören beispielsweise die finanziellen Hilfen für Opfer von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Stürmen, die aus der zu hohen CO2 Belastung der Erdatmosphäre resultieren.

Siehe hierzu auch Treibhauseffekt und Energiepreise.

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externe Wärmetauscher

siehe Wärmetauscher

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Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar)


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