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 Batterie
 Bauabzugssteuer
 Baubeginn
 Baugenehmigung
 Befüllen
 Bestrahlungsstärke
 Betriebsdruck der Solaranlage
 Betriebskosten
 Blitzschutz und Erdung
 Brauchwasser
 Brauchwasserbedarf
 Brauchwassermischer
 Brauchwassertemperatur
 Brennwerttechnik
 Bruttowärmeertrag
 Bürgersolarstromanlage
 Bypassdiode

Batterie

siehe Akkumulator

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Bauabzugssteuer

Die Bauabzugssteuer wurde 2001 eingeführt, um den Steueranspruch auf Bauleistungen seitens des Staates zu gewährleisten. Sie gilt für Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG). Jeder Photovoltaikanlagenbetreiber, der den Strom komplett in das öffentliche Stromnetz einspeist, gilt als Unternehmer (auch ohne ein Gewerbe anzumelden). Für private Bauherren gilt diese Regelung nicht.

Die Bauabzugssteuer stellt keine weitere Steuer dar. Der Auftragnehmer zahlt lediglich den größten Teil der Umsatzsteuer (15%) an das Finanzamt und nicht die Baufirma/Installateur. Diesen Betrag zieht er dann von der Rechnung ab, die er vom Installateur erhält.

Eine Ausnahme stellt eine vom Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung nach § 48b des Einkommenssteuergesetzes (EstG) für den Installateur dar. Der Bauherr sollte diese allerdings beim Finanzamt prüfen lassen, da er später in der Haftung ist, sollte diese Bescheinigung nicht rechtens sein.

Die Bauabzugssteuer muss innerhalb der nächsten 10 Tage nach der Rechnungsbegleichung gezahlt werden.

Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 Euro. Wird diese unterschritten, muss keine Bauabzugssteuer gezahlt werden. (Ausnahmeregelung für Vermieter von Wohn- und Gewerbeflächen nach § 4 Nummer 12 Satz 1 EStG, hier 15.000 Euro).

Weitere Informationen zur Bauabzugssteuer enthalten die §§ 48 ff des Einkommenssteuergesetzes.

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Baubeginn

Als Baubeginn gilt in fast allen Förderrichtlinien der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages beziehungsweise eine Auftragserteilung für den Bau einer Solaranlage.
In den meisten Förderrichtlinien ist festgelegt, dass vor Abschluss eines Kaufvertrages der Fördermittelantrag bei der zuständigen Stelle eingereicht und entweder eine Eingangsbestätigung oder eine Bewilligung abgewartet werden. Beim Marktanreizprogramm (MAP) kann seit dem Jahr 2007 der Antrag auf Basisförderung einer Solarthermieanlage bis zu 6 Monate nach Herstellung der Betriebsbereitschaft gestellt werden.

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Baugenehmigung

Übergeordnet über die Landesbauordnungen der Bundesländer ist das Baugesetzbuch (BauGB). Der Bau einer "Standard"-Solaranlage (Photovoltaik- bzw. Solarthermie- Anlage auf dem Dach) ist grundsätzlich genehmigungsfrei. In fraglichen Fällen sollte eine Bauanzeige gestellt werden. Dann muss die Behörde nachweisen, ob eine Genehmigungsfreiheit vorliegt oder nicht. Weicht die Solaranlage in Form, Größe, Standort, Beschaffenheit von den baurechtlichen Normen ab, kann es sein, dass die Anlage genehmigt werden muss. Dies ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Beispiele hierfür sind:
- besonders große oder hohe Anlagen/Häuser
- Fassadenanlagen, die aus der Gebäudehülle herausragen
- Überkopfanlagen
- öffentliche Gebäude
- denkmalgeschützte Häuser (auch Ensembleschutz); hier muss bei der unteren, oberen oder obersten Denkmalbehörde nachgefragt werden

Es wird geraten, sich vor dem Bau der Anlage beim Bauamt oder dem örtlichen Installateur zu erkundigen, ob die Solaranlage genehmigungsfrei gebaut werden kann.

Auch örtliche Bebauungspläne nehmen manchmal Einfluss auf die Errichtung von Solaranlagen (z.B. gibt es solche, bei denen innerhalb einer Gemeinde nur rote Dächer errichtet werden dürfen.) Diese Vorschriften sind jedoch mit Vorsicht zu genießen, da sich auch die Gemeinden an höherrangiges Bundesrecht zu halten haben, das die Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen u.a. durch die Nutzung Erneuerbarer Energien vorschreibt.

Unter www.solarfoerderung.de finden Sie eine Übersicht der für Solaranlagen relevanten Passagen der Landesbauordnungen (LBO). Die LBOs finden Sie häufig bei den Länderingenieurskammern oder unter www.bauordnungen.de.

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Befüllen

Vor Inbetriebnahme muss eine solarthermische Anlage mit der Wärmeträgerflüssigkeit (auch "Solarflüssigkeit") befüllt werden. Dazu wird mit Hilfe einer Pumpe die Anlage an der tiefsten Stelle über einen Füll- und Entleerungshahn mit Solarflüssigkeit befüllt. In der Regel ist das ein Wasser- Glykol Gemisch im Verhältnis von 60 zu 40. Die Anlage sollte soweit befüllt werden, dass sich ein Anlagendruck von 0,5 bar plus statischer Höhe aufbaut (zwischen 1,5 und 10 bar). Sinkt der Anlagendruck aufgrund der anschließenden Entlüftung, muss die Anlage entsprechend nachgefüllt werden.

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Bestrahlungsstärke

Die Bestrahlungsstärke gibt die Leistung an, die die Sonne auf 1m² Fläche abstrahlt. Sie beträgt auf der Erde etwa 1000 Watt/m².

Strahlungsintensität bei bewölktem und klarem Himmel
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Betriebsdruck der Solaranlage

Der Druck in der Solaranlage schwankt während des Betriebes zwischen dem Vordruck und dem maximalen Betriebsdruck. Der Vordruck wird beim Befüllen der Anlage mit der Wärmeträgerflüssigkeit eingestellt und verhindert Unterdruck und Lufteintritt. Der Betriebsdruck ergibt sich während des Betriebes durch die Ausdehnung der erwärmten Solarflüssigkeit. Druckschwankungen von 1 bis 2 bar sind normal. Der maximal zulässige Betriebsdruck wird erreicht, wenn das Ausdehnungsgefäß vollständig mit Solarflüssigkeit, die sich bei Erwärmung ausdehnt, gefüllt ist. Er sollte ca. 0,3 bar geringer sein als der Ansprechdruck des Sicherheitsventils.

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Betriebskosten

Die Betriebskosten einer Solaranlage sind relativ gering. Sie betreffen in der Regel den Strombedarf für Pumpen und Wechselrichter, die Wartung sowie eventuelle Versicherungen.

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Blitzschutz und Erdung

Solarkollektoren und Photovoltaikmodule sollten bei Bedarf blitzschutzgerecht geerdet werden. Auf öffentlichen Gebäuden schreiben die Landesbauordnungen generell den Einbau von Blitzschutzanlagen vor. Auf privaten Gebäuden ist es in der Regel eine freiwillige Maßnahme. Allerdings stellen nicht nur direkte Blitzeinschläge sondern auch indirekte eine Gefahr für die Photovoltaikalage durch Überspannung dar.

Einige Sachversicherungen schreiben den Einbau einer Blitzschutzanlage beim Einbau einer Photovoltaikanlage vor. Der Verband der Sachversicherer (VdS) hat in der Richtlinie 2010 zum Blitz- und Überspannungsschutz für Objekte in vereinfachter Weise Schutzklassen und Überspannungs-Schutzmaßnahmen den Objekten zugeordnet, z.B. Gebäuden mit einer PV-Anlage größer als 10 kWp.

Äußerer und Innerer Blitzschutz
Befindet sich bereits eine Blitzschutzanlage auf dem Dach, muss das Konzept so umgebaut werden, dass die Solaranlage integriert wird, um das Gebäude und die Anlage selbst vor einem direkten Blitzeinschlag zu schützen. Der Blitzeinschlag wird über die Erdung ins Erdreich abgeleitet.
Der innere Blitzschutz soll die Gefahr von Überspannungen im Gebäude reduzieren und Schäden an der Anlage (Wechselrichter und Module) vermeiden, die durch indirekete Blitzeinschläge in Entfernungen bis zu 1,5 km der Anlage erfolgen können.
Diese Überspannungen können auch über Leitungen ins Haus gelangen. Eine Lösung bieten Überspannungsableiter am Generatoranschlusskasten sowie an der DC-Freischaltstelle des Wechselrichters. Überspannungsschutzgeräte schützen den Wechselrichter von der Wechselstromseite her.

äußerer Blitzschutz
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Brauchwasser

Trinkwasser, das zum Waschen, Putzen, Spülen, Duschen, Baden etc. genutzt wird.

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Brauchwasserbedarf

Für die richtige Größe einer Solaranlage muss der durchschnittliche tägliche Brauchwasserbedarf der/s Kundin/en ermittelt werden. Dies geschieht für Anlagen zur Trinkwassererwärmung entweder über einen Brauchwasserzähler oder über eine Befragung der/s Kund/in, die durch Bedarfstabellen ergänzt wird. Für Anlagen, die der Heizungsunterstützung dienen, muss der Heizwärmebedarf ermittelt werden. Durch Festlegung des solaren Deckungsgrads bestimmen Kund/in und Planer/in, welcher Anteil des Energiebedarfs zur Brauchwassererwärmung durch Sonnenenergie gedeckt werden soll.

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Brauchwassermischer

Wegen der hohen Maximaltemperatur des Speichers ist zum Schutz gegen Verbrühen bei der Entnahme von Warmwasser ein Brauchwassermischer erforderlich. Er wird zwischen Kaltwasserzuleitung und Brauchwasserentnahmeleitung installiert. Durch thermostatisch geregeltes Zumischen von Kaltwasser wird die Maximaltemperatur des gezapften Wassers begrenzt.

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Brauchwassertemperatur

In der Solartechnologie wird eine Brauchwassertemperatur von 45° C angesetzt.

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Brennwerttechnik

Bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe in der Heizungstechnik entstehen Abgase, die über einen Schornstein in die Atmosphäre geleitet werden. Die Wärmeenergie, die diese Abgase enthalten, bleibt dabei ungenutzt. In der Brennwerttechnik wird die Wärme der Abgase in Form von Verdampfungswärme genutzt. Brennwertgeräte enthalten einen zweiten Wärmetauscher (WT). Die Abgase werden über diesen WT geleitet. Sie kühlen ab und kondensieren. Die dabei freigesetzte Wärmeenergie wird zur Erwärmung von Brauchwasser genutzt. Dadurch kommt es zu einer erheblichen Einsparung an fossilen Brennstoffen und zu einer deutlichen Minderung des CO2 Ausstoßes.

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Bruttowärmeertrag

Der jährliche Bruttowärmeertrag eines Solarkollektors in kWh/m² entspricht der Wärmemenge, die der Kollektor an den Speicher abgibt unter Einbeziehung der Leitungsverluste. Bruttowärmeerträge verschiedener Solarkollektoren sind nur dann vergleichbar, wenn gleiche Temperaturverhältnisse (Verhältnis von mittlerer Absorbertemperatur zur Umgebungstemperatur) und gleiche Einstrahlungsbedingungen herrschen. Wichtig ist die Angabe der Bezugsfläche des Kollektors, auf die sich der Bruttowärmwertrag bezieht: Absorber-, Apertur- oder Bruttofläche.

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Bürgersolarstromanlage

Die Beteiligung einer einzelnen Person an einer großen Solarstromanlage kann in verschiedenen Rechtsformen geschehen.

Der Vorteil einer Beteiligung gegenüber einer kleineren Einzelanlage sind die geringeren Investitionskosten durch Einkauf größerer Mengen. Außerdem bietet sich dieses Konzept für diejenigen an, die kein eigenes geeignetes Dach zur Verfügung haben. Oftmals stellen Gemeinden Dächer für diese Form einer Photovoltaikanlage zur Verfügung.

Es gibt unterschiedliche Beteiligungsformen, z.B. folgende:

- jeder Beteiligte besitzt eine eigene Anlage innerhalb einer großen Anlage
- die Schaffung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer GmbH & Co KG, an der der Einzelne dann Gesellschafter ist

- über eine Fondsbeteiligung

- etc.

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Bypassdiode

Halbleiterbauteil, antiparallel zur Solarzelle geschaltet. Sie sorgt bei Teilbeschattung von Solarmodulen dafür, dass der Strom an der betroffenden Stelle vorbeigeführt wird. Dies ist für die Gesamtstromausbeute sinnvoll, da die jeweils schwächste Solarzelle die Gesamtleistung des Moduls bestimmt. Weiterhin verhindert die Bypassdiode den Hot–Spot Effekt und mindert so Ertragseinbußen.

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Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar)


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