Glossar
- Antragsberechtigte in Förderprogrammen
- Kurzbeschreibung:
Definition von Antragsberechtigten Personen für Förderprogramme der KfW. - Ausführliche Beschreibung:
Unter dem Begriff Antragsberechtigte wird in den Förderrichtlinien die Personengruppe definiert, die berechtigt ist, Fördermittel zu erhalten.
Die Förderrichtlinien für den Bereich Erneuerbare Energien oder Energieeinsparung richten sich in der Regel an eine breite Gruppe von Antragsberechtigten, nämlich Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler, Vereine und Stiftungen. Diese müssen Eigentümer oder Mieter des betreffenden Gebäudes oder Grundstückes sein, auf dem die Anlage errichtet wird, beziehungsweise an dem Maßnahmen zur Energieeinsparung durchgeführt werden.
Andere Förderprogramme richten sich nur an kommunale Einrichtungen oder Kommunen sowie an Sportvereine.
Bei Zulagen über die Finanzämter ist der Kreis der Antragsberechtigten meistens über die Höhe des maximalen Jahreseinkommens begrenzt.

