Glossar


Abschreibung
Kurzbeschreibung: 
Die geplante oder ungeplante Wertminderung, beispielsweise durch Alterung oder Verschleiß, eines Vermögensgegenstands.
Ausführliche Beschreibung: 

Die Regelungen für Abschreibungsfristen bei Solaranlagen sind widersprüchlich. Laut Afa-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) können Solaranlagen in 10 Jahren gewinnmindernd abgesetzt werden, Photovoltaikanlagen in 20 Jahren. Da jede Photovoltaikanlage auch eine Solaranlage ist, könnte damit eine 10-jährige Abschreibungsfrist gewählt werden. Meistens bestehen die Finanzämtern inzwischen aber auf einer 20-jährigen Abschreibungsfrist. Die Anschaffungskosten können dann anteilig über 20 Jahre als Ausgaben geltend gemacht werden.

Abschreibung linear oder degressiv


Bei der linearen Abschreibung können 20 Jahre lang jährlich 5% der Anschaffungskosten abgesetzt werden. (Einnahmen aus der Einspeisung stehen Ausgaben in Höhe von 1/20 der Anschaffungskosten jährlich und der sonstigen Ausgaben gegenüber.)
Die degressive Abschreibung sieht vor, dass im ersten Jahr nach der Anschaffung maximal das 3-fache des linearen Abschreibungsbetrages abgesetzt werden kann, also 15%. In den nächsten Jahren wird der Prozentsatz beibehalten, der jeweilige Restbetrag (Anlagenrestwert) sinkt, so dass auch der Abschreibungsbetrag sinkt. Ab dem Jahr, in dem der Abschreibungswert in der Höhe des linearen Wertes (in dem Fall 5%) angekommen ist, bleibt dieser über die Restlaufzeit konstant, da sich die Beträge sonst zu stark verringern würden.

Welche Abschreibungsform gewählt wird, muss im Einzelfall entschieden werden.

Steuerlich absetzbare Ausgaben bei Photovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen sind z.B.:
Abschreibung der Investition inkl. Planungskosten
Zählermiete
Versicherungen
Reparaturen
Kontoführung
Zinsen
Steuerberater
sonstige Betriebskosten

Abschreibung (Quelle: BMWi)
Beträge, die aufgrund einer planmäßigen Rechnung zur Erfassung des Wertverlusts am Anlagevermögen in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand (Aufwendungen) und in der Kostenrechnung als Kosten angesetzt werden. Durch die Abschreibung werden im Rechnungswesen eines Unternehmens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Anlagegegenstände auf Zeit- und/oder Leistungseinheiten verteilt. Neben materiellen Anlagegütern werden auch immaterielle Anlagewerte wie Patente oder Lizenzen abgeschrieben. Abschreibungsursachen sind materieller Verschleiß, wirtschaftlicher Verschleiß und Verschleiß durch Fristablauf.

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